Die Überschuhe für alle Situationen

  • Eis und Schnee
  • Anti-Schmutz

Vorbei sind die Zeiten mit dem extra Paar Schuhe im Auto, auf Baustellen oder im Garten. GRiPS über die Schuhe ziehen und Schmutz kann Ihren Schuhen nichts mehr anhaben.

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsinhalt

Wir liefern und leisten stets, d. h. auch bei künftigen Abschlüssen, nach diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Etwaige Vertragsbedingungen des Bestellers werden für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Der Liefervertrag soll gelten, auch wenn einzelne Abmachungen nicht wirksam sind.

2. Lieferung, Gefahrübergang

Die Angaben in Katalogen, Prospekten, Typenlisten, Datenblättern und sonstigen Werbeschriften in Spezifikationen, Pflichtenheften und sonstigen Formularen stellen keine über die normale Gewährleistung hinausgehenden Zusicherungen von Eigenschaften nach § 459 Abs. 2 BGB dar. Derartige Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung, wobei Zusicherungen ausdrücklich als solche zu bezeichnensind.
Muster gelten als Versuchsmuster und nicht als Probe nach § 494 BGB. Bei der Verwendung der Muster ist auf etwaige Toleranzen zu achten. Ersatzlieferungen sind zulässig.
Wir dürfen - unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte - mit der Lieferung zurückhalten, vom Vertrag zurücktreten und Bezahlung verlangen oder unsere Lieferung und Vertragserfüllung von der Hergabe von Sicherheiten abhängig machen, sofern uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an einer Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, so insbesondere, wenn der Besteller Forderungen trotz Mahnung nicht sofort begleicht oder die Lieferung nicht rechtzeitig annimmt.
Wird die Lieferung durch unerwartete Störungen bei uns oder unseren Unterlieferanten durch Arbeitskampf oder durch höhere Gewalt gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Lieferung durch solche Umstände unmöglich, so entfällt unsere Lieferpflicht. Wir versenden auf Gefahr des Empfängers und zwar auch bei frachtfreier Lieferung ab Werk.

3. Preis, Zahlung, Verzug

Wir berechnen die am Tag der Lieferung bei uns gültigen Preise in € (Nettopreis) zuzüglich MwSt. Die Preise verstehen sich Lieferung ab Werk. Soweit nicht anders angeboten, sind Lieferungen im Wert (Nettopreis) ab € 1.000,- porto- und verpackungsfrei, darunter berechnen wir eine Versandkostenpauschale.
Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Falls nicht Zahlung ohne Abzug vereinbart ist, gewähren wir bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen seit Rechnungsdatum 2% Skonto vom Nettopreis, jedoch nicht vor Ausgleich unserer übrigen fälligen Forderungen. Scheckanweisungen und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber herein, Wechsel außerdem nur nach vorheriger Vereinbarung.
Scheckanweisungen und Wechsel gelten erst am Tag der Einlösung als Zahlung. Auch Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Diskont-, Inkasso- und Bankspesen trägt der Besteller. Bei Zahlungsverzug berechnen wir - unbeschadet anderer Ansprüche -Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens in Höhe von 8% ab Rechnungsfälligkeit. Darüber hinaus werden unsere sämtlichen Forderungen ungeachtet hereingenommener Zahlungsanweisungen und Wechsel in bar fällig. Außerdem hat der Besteller Sicherheiten zu stellen und auf Anforderungen die gelieferte Ware zurückzugeben und unseren Schaden zu ersetzen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Neben-forderungen. Die Weiterveräußerung, Sicherheitsüber-tragung oder Verpfändung unserer Eigentumsvorbehaltsware ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Die Ansprüche aus solchen Rechtsgeschäften gelten als an uns abgetreten jeweils in Höhe unserer offenen Forderung. Maßnahmen Dritter, wie z. B. Zwangsvollstreckung in die Eigentumsvorbehaltsware oder deren Surrogate, sind uns unverzüglich mitzuteilen.

5. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Lieferung setzen voraus, dass uns der Besteller den Mangel unverzüglich nach Feststellung schriftlich meldet. Ansprüche wegen eines offenbaren Mangels der Ware können nur binnen 2 Wochen, wegen eines verdeckten Mangels nur binnen 3 Monaten seit Auslieferung geltend gemacht werden.
Zahlungen darf der Besteller nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht.Nachsendungen bedürfen in jedem Fall unseres vor-herigen schriftlichen Einverständnisses. Diesbezüglich berechnen wir - unbeschadet anderer Rechte - angemessene Beratungsgebühren. Bei Nachweis eines Herstellungs- oder Materialfehlers werden wir nach unserer Wahl den vertragsmäßigen Zustand wiederherstellen oder Ersatz gegen Rückgabe der mangelhaften Ware leiten. Der Besteller hat uns nach billigem Ermessen die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Die Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens 1 Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge. Bei Zahlungsverzug und Vermögensverfall können wir die Gewährleistung verweigern.
Keine Gewährleistung für Druckfehler oder sonstige Irrtümer in Katalog und Preisliste. Technische Änderungen vorbehalten.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Sitz des Unternehmens ist Schwanstetten (Bayern). Dort ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber unserem Unternehmen. Für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens ist dieser Ort in jedem Fall Gerichtsstand. Für Scheck- und Wechselklagen ist auch der Zahlungsort Gerichtsstand.
Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.

7. Sonstiges

Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Lieferungen ins Ausland sind die mit dem Grenzübergang verbundenen Kosten wie Zölle, Steuern, Prüfgebühren etc. von dem Besteller zu tragen.

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